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Das Haus "Pro-social", Berlin mit seinen Jugendgäste-Etagen und Projekten ![]() |
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Freunde und Partner Gästebuch-Archiv |
Buchungen und Reservierungen von Zimmern, sowie Buchungen und
Reservierungen der angeschlossenen 1. Buchung, Vertragsabschluß
Eine Buchung/Reservierung von Gästezimmern,
Veranstaltungsräumen und
Leistungen gilt als verbindlich, Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten unterschriftlich zu bestätigen.
Der Abschluss des Buchungsvertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages.
Die Jugendgästeetagen sind gehalten, nicht in Anspruch
genommene
Zimmer/Leistungen nach Möglichkeit 2. Leistungen, Leistungsänderungen
Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung
im Belegungsvertrag.
Die Jugendgästeetagen sind verpflichtet, dem Anmeldendem von
Änderungen
oder
Abweichungen unverzüglich 3. Rücktritt durch die/den Anmeldende/n
Der Rücktritt vor Leistungsbeginn ist möglich. Er hat aus
Formalitätsgründen
schriftlich zu erfolgen. Für Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) gelten folgende Bedingungen:
Bei späterem Rücktritt hat der Gast den vereinbarten Preis der Übernachtung zu zahlen .
Es bleibt dem/der Anmelder/in unbenommen, nachzuweisen,
dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die 4. Rücktritt durch die Jugendgästeetagen Die Jugendgästeetagen können vom Vertrag zurücktreten:
5. Ankunft/Abreise
Wenn nicht anders vereinbart, stehen den Gästen die
reservierten Zimmer
ab 14:00 Uhr zur Verfügung. 6. Bezahlung
Sofern eine Vorauszahlung vereinbart wurde, muss diese 14
Tage nach Erhalt
der Buchungsbestätigung/Rechnung Devisen, Schecks und Kreditkarten können zurückgewiesen werden.
Die Bezahlung ist bar Kasse oder per EC-Karte möglich.
In diesem Fall ist die Rechnung spätestens bei 7. Haftung
Für Schäden, die während der Inanspruchnahme von Leistungen
der
Jugendgästeetagen durch Vorsätzlichkeit
Werden die Jugendgästeetagen durch höhere Gewalt in der
Erfüllung der Leistungen
behindert,
Für Sachschäden, die nachweislich in der Verantwortung der
Mitarbeiter der Jugendgästeetagen liegen, 8. Mitwirkungspflicht
Der Gast ist gemäß §651e BGB verpflichtet, aufgetretene
Mängel oder Störungen
den Jugendgästeetagen 9. Ausschlussfrist
Der Vertragspartner/Gast muss Ansprüche, die er aus der
Leistungserbringung
erhebt, innerhalb eines Monats 10. Verlorene/Gefundene Sachen
Die Jugendgästeetagen bewahren gefundene Sachen der Gäste 4
Wochen auf. 11. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Berlin. Berlin, Januar 2008
Dr. Jürgen Koch |