Das Haus "Pro-social", Berlin
mit seinen Jugendgäste-Etagen und Projekten
Blindenschrift:  Haus "Pro-social" Jugendgästeetagen und Projekte

 
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  Impressum

  
urban-social gemeinnützige
  Wohnheimgesellschaft mbh
  Blumberger Damm 12/14
  12683 Berlin
  Geschäftsführung: Dr. Jürgen Koch

  Telefon: 030 / 56 29 26-0
  Fax: 030 / 56 29 26 20
  e-mail: info@pro-social.de


  urban-social gGmbH
  eingetragen im HRB 67969 beim
  Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
  
  Bankverbindung: Berliner Bank AG,
  Swift-Code: DEUTDEDB110
  BLZ: 100 708 48,
  IBAN: DE39100708480523282200
  Kto.-Nr.: 5 232 822 00
  
  Steuernummer ab 01.07.02:
  27/602/52107



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendgästeetagen
des Hauses „Pro-social“

Buchungen und Reservierungen von Zimmern, sowie Buchungen und Reservierungen der angeschlossenen
Veranstaltungsräume und Leistungen werden zu den folgenden Bedingungen ausgeführt:

1. Buchung, Vertragsabschluß

Eine Buchung/Reservierung von Gästezimmern, Veranstaltungsräumen und Leistungen gilt als verbindlich,
wenn die Zustimmung beider Seiten – mündlich oder schriftlich – vorliegt.

Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten unterschriftlich zu bestätigen.

Der Abschluss des Buchungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
Die Jugendgästeetagen sind verpflichtet, bei schuldhafter Nichtbereitstellung des/der Zimmer
dem Gast Schadenersatz in Höhe des Logispreises zu leisten, sofern dieser bereits entrichtet wurde.
Er ist berechtigt, zumutbare Ausweichzimmer in einer Einrichtung gleicher Kategorie anzubieten.
Lehnt der Gast dies ab, so hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Die Jugendgästeetagen sind gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Leistungen nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben.

2. Leistungen, Leistungsänderungen

Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Belegungsvertrag.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden können
und die von den Jugendgästeetagen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht die Buchung erheblich beeinträchtigen.

Die Jugendgästeetagen sind verpflichtet, dem Anmeldendem von Änderungen oder Abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.

3. Rücktritt durch die/den Anmeldende/n

Der Rücktritt vor Leistungsbeginn ist möglich. Er hat aus Formalitätsgründen schriftlich zu erfolgen.
Die Jugendgästeetagen beanspruchen in Anlehnung an § 651 i, Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung.

Für Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) gelten folgende Bedingungen:

  • Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: Erstattung von bereits
    geleisteten Programmkosten;

  • Rücktritt 59 bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 20% der
    Unterbringungskosten plus Aufwendungen für Programm;

  • Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40% der
    Unterbringungskosten plus Aufwendungen für Programm;

  • Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 60% der
    Unterbringungskosten plus Aufwendungen für Programm;

  • Späterer Rücktritt: 80% der Unterbringungskosten plus getätigte
    Programmkosten.
     

  • Für Individualgäste gilt: Kostenloser Rücktritt ist bis 7 Tage
    vor Anreise möglich.

 Bei späterem Rücktritt hat der Gast den vereinbarten Preis der Übernachtung zu zahlen .

Es bleibt dem/der Anmelder/in unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die
geforderte Entschädigung.

4. Rücktritt durch die Jugendgästeetagen

Die Jugendgästeetagen können vom Vertrag zurücktreten:

  •       wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung
    nicht nachkommt.

  •       Wenn ersichtlich ist, dass mit dem Aufenthalt in Berlin oder
    in den Jugendgästeetagen faschistische, antidemokratische
    oder ausländerfeindliche Vorhaben verbunden sind.

  •       wenn durch die Gäste gegen die Hausordnung der Jugendgästeetagen
    in grober Weise verstoßen wird.

5. Ankunft/Abreise

Wenn nicht anders vereinbart, stehen den Gästen die reservierten Zimmer ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
Die Zimmerrückgabe hat spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.

6. Bezahlung

Sofern eine Vorauszahlung vereinbart wurde, muss diese 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung
gezahlt werden. Bei Abreise übergebene bzw. übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

Devisen, Schecks und Kreditkarten können zurückgewiesen werden.

Die Bezahlung ist bar Kasse oder per EC-Karte möglich. In diesem Fall ist die Rechnung spätestens bei
Abreise zahlbar.

7. Haftung

Für Schäden, die während der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendgästeetagen durch Vorsätzlichkeit
oder grobe Fahrlässigkeit des Vertragspartners bzw. des Gastes herbeigeführt werden, haftet derselbe in
vollem Umfang.

Werden die Jugendgästeetagen durch höhere Gewalt in der Erfüllung der Leistungen behindert,
so kann daraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden.

Für Sachschäden, die nachweislich in der Verantwortung der Mitarbeiter der Jugendgästeetagen liegen,
kommt die urban-social gGmbH auf.

8. Mitwirkungspflicht

Der Gast ist gemäß §651e BGB verpflichtet, aufgetretene Mängel oder Störungen den Jugendgästeetagen
(Büro, Rezeption) anzuzeigen.
Vor Kündigung des Buchungsvertrages ist eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen,
wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird.

9. Ausschlussfrist

Der Vertragspartner/Gast muss Ansprüche, die er aus der Leistungserbringung erhebt, innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Aufenthalts in den Jugendgästeetagen gegenüber
der urban-social gGmbH geltend machen. 
Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. (§651g BGB)

10. Verlorene/Gefundene Sachen

Die Jugendgästeetagen bewahren gefundene Sachen der Gäste 4 Wochen auf.
Verlangt der Gast, gefundene Sachen zuzusenden, so geschieht dies auf Kosten des Empfängers.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

Berlin, Januar 2008                                                        

 

Dr. Jürgen Koch
Geschäftsführer