urban-social gGmbH
 eingetragen im HRB 67969 beim
 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
  
 Bankverbindung: Berliner Bank AG,
 Swift-Code: DEUTDEDB110
 BLZ: 100 708 48,
 IBAN: DE39100708480523282200
 Kto.-Nr.: 5 232 822 00
  
 Steuernummer ab 01.07.02:
 27/602/52107


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendgästeetagen
des Hauses „Pro-social“

Buchungen und Reservierungen von Zimmern, sowie Buchungen und
Reservierungen der angeschlossenen Veranstaltungsräume und Leistungen
werden zu den folgenden Bedingungen ausgeführt:

1. Buchung, Vertragsabschluß

Eine Buchung/Reservierung von Gästezimmern, Veranstaltungsräumen und
Leistungen gilt als verbindlich, wenn die Zustimmung beider Seiten – mündlich
oder schriftlich – vorliegt.

Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungs-
berechtigten unterschriftlich zu bestätigen.

Der Abschluss des Buchungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages. Die Jugendgästeetagen sind verpflichtet,
bei schuldhafter Nichtbereitstellung des/der Zimmer dem Gast Schadenersatz
in Höhe des Logispreises zu leisten, sofern dieser bereits entrichtet wurde.
Er ist berechtigt, zumutbare Ausweichzimmer in einer Einrichtung gleicher
Kategorie anzubieten. Lehnt der Gast dies ab, so hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Die Jugendgästeetagen sind gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer/Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.

2. Leistungen, Leistungsänderungen

Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
im Belegungsvertrag. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen,
die nach Vertragsabschluß notwendig werden können und die von den
Jugendgästeetagen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht die Buchung erheblich
beeinträchtigen.

Die Jugendgästeetagen sind verpflichtet, dem Anmeldendem von Änderungen
oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Rücktritt durch die/den Anmeldende/n

Der Rücktritt vor Leistungsbeginn ist möglich. Er hat aus Formalitätsgründen
schriftlich zu erfolgen. Die Jugendgästeetagen beanspruchen in Anlehnung
an § 651 i, Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung.

Für Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) gelten folgende Bedingungen:

  • Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: Erstattung von bereits
    geleisteten Programmkosten;

  • Rücktritt 59 bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 20% der
    Unterbringungskosten plus Aufwendungen für Programm;

  • Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40% der
    Unterbringungskosten plus Aufwendungen für Programm;

  • Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 60% der
    Unterbringungskosten plus Aufwendungen für Programm;

  • Späterer Rücktritt: 80% der Unterbringungskosten plus getätigte
    Programmkosten.
     

  • Für Individualgäste gilt: Kostenloser Rücktritt ist bis 7 Tage
    vor Anreise möglich.

 Bei späterem Rücktritt hat der Gast den vereinbarten Preis der Übernachtung
zu zahlen .

Es bleibt dem/der Anmelder/in unbenommen, nachzuweisen,
dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die geforderte Entschädigung.

4. Rücktritt durch die Jugendgästeetagen

Die Jugendgästeetagen können vom Vertrag zurücktreten:

  •       wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung
    nicht nachkommt.

  •       Wenn ersichtlich ist, dass mit dem Aufenthalt in Berlin oder
    in den Jugendgästeetagen faschistische, antidemokratische
    oder ausländerfeindliche Vorhaben verbunden sind.

  •       wenn durch die Gäste gegen die Hausordnung der Jugendgästeetagen
    in grober Weise verstoßen wird.

5. Ankunft/Abreise

Wenn nicht anders vereinbart, stehen den Gästen die reservierten Zimmer
ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmerrückgabe hat spätestens bis 11:00 Uhr
des Abreisetages zu erfolgen.

6. Bezahlung

Sofern eine Vorauszahlung vereinbart wurde, muss diese 14 Tage nach Erhalt
der Buchungsbestätigung/Rechnung gezahlt werden. Bei Abreise übergebene
bzw. übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

Devisen, Schecks und Kreditkarten können zurückgewiesen werden.

Die Bezahlung ist bar Kasse oder per EC-Karte möglich.
In diesem Fall ist die Rechnung spätestens bei Abreise zahlbar.

7. Haftung

Für Schäden, die während der Inanspruchnahme von Leistungen der
Jugendgästeetagen durch Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit des
Vertragspartners bzw. des Gastes herbeigeführt werden,
haftet derselbe in vollem Umfang.

Werden die Jugendgästeetagen durch höhere Gewalt in der Erfüllung der Leistungen
behindert, so kann daraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden.

Für Sachschäden, die nachweislich in der Verantwortung der Mitarbeiter der
Jugendgästeetagen liegen, kommt die urban-social gGmbH auf.

8. Mitwirkungspflicht

Der Gast ist gemäß §651e BGB verpflichtet, aufgetretene Mängel oder Störungen
den Jugendgästeetagen (Büro, Rezeption) anzuzeigen.
Vor Kündigung des Buchungsvertrages ist eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Gastes gerechtfertigt wird.

9. Ausschlussfrist

Der Vertragspartner/Gast muss Ansprüche, die er aus der Leistungserbringung
erhebt, innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
des Aufenthalts in den Jugendgästeetagen gegenüber der urban-social gGmbH
geltend machen. 
Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. (§651g BGB)

10. Verlorene/Gefundene Sachen

Die Jugendgästeetagen bewahren gefundene Sachen der Gäste 4 Wochen auf.
Verlangt der Gast, gefundene Sachen zuzusenden, so geschieht dies auf Kosten
des Empfängers.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

Berlin, Januar 2008                                                        

 

Dr. Jürgen Koch
Geschäftsführer

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gemeinnützige
Wohnheimgesellschaft mbh
Blumberger Damm 12/14
12683 Berlin
Geschäftsführung: 
Dr. Jürgen Koch

Telefon: 030 / 56 29 26-0
Fax: 030 / 56 29 26 20
e-mail: info@pro-social.de


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